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01.12.2020
INFORMATION DES SWV
Betreff: Beantragung UMSATZ - ERSATZ
Aufgrund der neuerlichen Schließung vieler Geschäfte haben Sie Anspruch (bei Geschäftsschließung) auf einen Lockdown-Umsatzersatz und können einen entsprechenden Antrag bis spätestens 15. Dezember 2020 einreichen.
Wir dürfen Ihnen dazu nachstehenden Link mit allen grundlegenden Informationen und Möglichkeit der Beantragung des Lockdown-Umsatzersatzes vorstellen.
https://www.umsatzersatz.at/
Machen Sie von diesem Umsatzersatz Gebrauch.
Bleiben Sie gesund!
LUEF Michael
Vertreter SWV
Sozialdemokratischer Wirtschaftsverband