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01.12.2020

INFORMATION DES SWV

Betreff: Beantragung UMSATZ - ERSATZ

Aufgrund der neuerlichen Schließung vieler Geschäfte haben Sie Anspruch (bei Geschäftsschließung) auf einen Lockdown-Umsatzersatz und können einen entsprechenden Antrag bis spätestens 15. Dezember 2020 einreichen.

Wir dürfen Ihnen dazu nachstehenden Link mit allen grundlegenden Informationen und Möglichkeit der Beantragung des Lockdown-Umsatzersatzes vorstellen.
https://www.umsatzersatz.at/

Machen Sie von diesem Umsatzersatz Gebrauch.

Bleiben Sie gesund!

LUEF Michael

Vertreter SWV

Sozialdemokratischer Wirtschaftsverband